Informationen zum Thema Schornstein, Festbrennstoffkessel und Holzpelletheizungen ( Pellets )
Diese vier Schornsteinarten sind in Mitteleuropa die gängigsten Varianten :
der einschalige Schornstein : diese bestehen aus einem mineralischem Schacht
der zweischalige Schornstein : Schacht mit Innenrohr
der dreischalige Schornstein : Mantelstein, Dämmung und Innenrohr
der doppelwandige Edelstahlschornstein ( dreischalig )
Die am meisten verwendete Schornsteinart ist der dreischalige Schornstein.
Dieser zeichnet sich durch seinen feuchtunempfindlichen sowie wärmedämmende Eigenschaften aus. Die vorhandene Dämmung sorgt dafür, das die Abgaswärme konstant bleibt und somit der notwendige Unterdruck vergrößert wird.
Bei zweischaligen Schornsteinen ist die Verwendung eine andere. Diese werden häufig als "Abgasleitung " verwendet oder um entstehenden Überdruck aus einem Gebäude zu leiten.
Die raumluftunabhängigen Heizgeräte werden meist an einem zweischaligen Schornstein angeschlossen. Dabei wird der Zwischenraum zwischen den beiden Elementen im Schornsteininnenrohr als Zuluftschacht benutzt. In der Fachsprache der Schornsteinbauer nennt man diesen Schornstein einen LAS-Schornstein.
Im Zuge der Energieeinsparverordnung ( EneV ) bei Öfen und Kaminen werden auch raumluftunabhängige Geräte verwendet. Diese Geräte werden aber an dreischaligen LAS-Schornsteine angeschlossen.
Dabei bezieht der Ofen seine Verbrennungsluft durch den Zuluftschacht des Schornsteines von außen: Bei " normale Öfen" wird die Zuluft aus dem Aufstellraum entnommen.
Das hat den Vorteil, das die Gebäudehülle luftdicht erstellt werden kann , was durch die Energieeinsparverordnung ( EneV 2007 ) auch gefordert wird.
Eine große Anzahl von Heizkesseln muss laut Bundes-Immissionsschutzverordnung schnellsten ausgetauscht werden. Seit dem 1. November 2004 gelten strengere Abgasverlustwerte für diese Gas- und Ölheizungen.
Heizkessel mit einer thermischen Leistung von 4 bis 25 kW dürfen den Abgasverlustwert von 11 Prozent nicht überschreiten.
Bis zum 31. Dezember 2006 waren laut Energieeinsparverordnung ( EnEV ) diese Öl- und Gasheizkessel auszutauschen, sofern diese vor Oktober 1978 eingebaut wurden und es sich um Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten handelt.
Bei von Eigentümern genutzten Wohngebäuden bis zu zwei Wohneinheiten müssen solche Öl- und Gasheizkessel erst nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren ( jedoch nicht vor dem 31. Dezember 2008 ) erneuert werden.
Bei Niedertemperatur- Brennwertkessel und Festbrennstoffkessel, direkt befeuerte Warmwasserbereiter und Einzelraumheizer findet diese Regelung der Nachrüstpflicht laut EnEV keine Anwendung.
Der neuste Trend sind Pelletheizungen / Holzpelletheizungen. Diese verbrennen CO2-neutral. Diese Holzpellets sind aus Pressholz hergestellt und sind meist in länglichen Form.