Energieausweis Nichtwohngebäude
Informationen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude, Wohngebäude mit gewerbliche Nutzung und Gewerbeimmobilien
Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis nun zum 01.07.2009 für alle verpflichtend. Für Nichtwohngebäude kann der Eigentümer sowohl den bedarfsorientierten ( Bedarfsausweis ) als auch der verbrauchsorientierten ( Verbrauchsausweis ) Energieausweis durch einen Energieberater erstellen lassen. In öffentlichen Gebäuden ( wie Rathäusern, Krankenhäusern, Schulen usw.) mit einer größeren Nettogrundfläche als 1000 qm sowie regelmäßigem Publikumsverkehr, muss der erstellte Energieausweis öffentlich ausgestellt werden. Diese Energieausweise gelten wie der Energieausweis für Wohngebäude für 10 Jahre und sind danach zu erneuern. Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude, dabei ist es egal ob es sich um einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis handelt, werden nur für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile wie Wohnungen oder einzelnen Gewerbeeinheiten erstellt.
Ausnahmen gelten hierbei nur für Wohngebäude, bei denen eindeutig ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke durch den Nutzer genutzt wird. In diesen speziellen Fällen ist jeweils ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und ein Energieausweis für den Nichtwohngebäudeteil durch einen Energieberater erstellen zu lassen.
Für Teile eines Wohngebäudes, die gewerblich wie für das Wohnen genutzt werden, muss laut Energieeinsparverordung (EnEV 2014) jeweils ein separater Ausweis erstellt werden "wenn die gewerbliche Nutzung des Gebäudes erheblich von der Wohnnutzung abweicht und die Gewerbefläche des Gebäudes somit einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtnutzfläche ( mehr als 10 % ) beansprucht". Dieser Fall kann schon eintreten , wenn sich z. b. im EG eines Mehrfamilienhauses ein Gewerberaum befindet Dabei ist es egal welcher Nutzung dieser Gewerberaum unterliegt.
Bedarfsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude ( Bedarfsausweis )
Ein sog. Bedarfsausweis ist aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis. Im Gegensatz zum einen Verbrauchsausweis bildet der Bedarfsausweis nicht nur die Verbrauchskennwerte des Gebäudes ab, sondern berechnet dessen konkreten Energiebedarf auf der Grundlange eines der Nutzung entsprechenden vorgegebenen Referenzverfahrens.
Dabei informiert der Bedarfsausweis über den Primärenergiebedarf und Endnergiebedarf, über Energieverluste von Gebäudehülle und Anlagentechnik und erhebt sowie bewertet die Daten zur CO2-Emmission.
Verbrauchsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude( Verbrauchsausweis )
Der verbrauchsabhängige Energieausweis berücksichtigt dahingehend nur alle witterungsbereinigten und leerstandsbereinigten Verbrauchskennwerte und analysiert das Nutzerverhalten über die letzten drei Jahre hinweg. Bei Gemischtnutzung ( Wohnnutzung und Gewerbenutzung ) müssen der Energieverbrauch für Heizung, Strom und Warmwasser jeweils getrennt erfasst werden, da sonst kein Verbrauchsausweis erstellt werden kann.